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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten im August 2006


Mit dem „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ (BGBl. I 2006, S. 1897 ff.) werden 4 EU-Richtlinien, die Benachteiligungen verbieten, in deutsches Recht übergeleitet.

Wesentlicher Inhalt ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz enthält etliche Änderungen im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts und hat somit Auswirkungen auch auf den betrieblichen Alltag.

Erste Tipps und Hinweise zur Umsetzung des AGG sowie die aushangpflichtigen Gesetze finden Sie hier:

ZDH-Info_Flyer Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

 Checkliste

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Aushang im Betrieb

§ 61 b ArbGG zum Aushang im Betrieb


 
  Ansprechpartner:

Dirk Belau
Tel. 0461/ 866-121
Fax 0461/ 866-321
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