Recht
  Betriebswirtschaft
  Technologie-
transfer
  Umweltschutz
  Technisches
  Handwerksrolle
  Urkunden
  Partner des
Handwerks
  Formulare
  Neuordnung der
Handwerksberufe
2004
  zurück
  HANDWERKSROLLE
 
 

Die Handwerksrolle ist ein von der Handwerkskammer zu führendes Verzeichnis, in das alle Gewerbetreibenden einzutragen sind, die im Bezirk der Handwerkskammer selbständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben.

Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.

Voraussetzung für die Handwerksrolleneintragung ist grundsätzlich die Meisterprüfung in dem auszuübenden Handwerk.

Für Fragen zum Beginn eines selbständigen Handwerksbetriebes stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 
 
Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerks, Berufsabgrenzungsfragen,
Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen, Bekämpfung der Schwarzarbeit


 
 
Zuständigkeitsverteilung nach regionalen Bezirken
 
  Flensburg-Stadt, Schleswig-Flensburg,
Dithmarschen
 
  Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde  
 
Eintragungen/Veränderungen/Löschung

Zuständigkeitsverteilung nach Anfangsbuchstaben des Betriebsnamens
 
  A - I  
  J - K  
  L - Z  
 
  Ansprech-
partnerinnen:

   
   
  Andrea Jessen
Tel. 0461/ 866-116
Fax 0461/ 866-316
E-Mail:

  Ina Dittmar
Tel. 0461/ 866-244
Fax 0461/ 866-444
E-Mail:


   
  Sara Lorenzen
Tel. 0461/866-118
Fax 0461/866-318
E-Mail:

  Yvonne Mai
Tel. 0461/866-157
Fax 0461/866-357
E-Mail:

  Anja Dietrich
Tel. 0461/866-172
Fax 0461/866-372
E-Mail:

 
     
 Impressum